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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)

Die Arbeitsstättenrichtlinien werden vom Bundesarbeitsminister herausgegeben. Sie enthalten Regeln und Empfehlungen zur sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Gestaltung von Arbeitsstätten.

Die Arbeitsstättenrichtlinien bilden gemeinsam mit der Arbeitsstättenverordnung, die untere Ebene des Arbeitsstättenrechts. Von den Richtlinien darf nur abgewichen werden, wenn der Arbeitgeber andere, aber ebenso wirksame Maßnahmen trifft.

Ein Beispiel

Paragraf 5 der Arbeitsstättenverordnung beschäftigt sich mit der Lüftung am Arbeitsplatz. Im Wortlaut heißt es:

§ 5 LüftungIn Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der angewandten Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Wird für die nach Satz 1 erforderliche Atemluft durch eine lüftungstechnische Anlage (Lüftungsanlagen, Klimaanlagen) gesorgt, muss diese jederzeit funktionsfähig sein. Eine Störung an lüftungstechnischen Anlagen muss der für den Betrieb der Anlage zuständigen Person durch eine selbsttätig wirkende Warneinrichtung angezeigt werden können.

Zu diesem Paragrafen gibt es eine Arbeitsstättenrichtlinie. In Anlehnung an den Paragrafen heißt sie ASR 5. In ihr wird beschrieben, was man unter Lüftung versteht, und welche Anforderungen eine adäquate Lüftung erfüllen muss. Exemplarisch erhalten Sie die Arbeitsstättenrichtlinie 5 hier.

Die Arbeitsstättenrichtlinien in der Übersicht

  • ASR 5 - Lüftung
  • ASR 6 - Raumtemperaturen
  • ASR 7/1 - Sichtverbindung nach außen
  • ASR 7/3 - Künstliche Beleuchtung
  • ASR 7/4 - Sicherheitsbeleuchtung
  • ASR 8/1 - Fußböden
  • ASR 8/4 - Lichtdurchlässige Wände
  • ASR 8/5 - Nicht durchtrittsichere Dächer
  • ASR 10/1 - Türen und Tore
  • ASR 10/5 - Glastüren, Türen mit Glaseinsatz
  • ASR 10/6 - Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und Herabfallen von Türen und Toren
  • ASR 11/1-5 - Kraftbetätigte Türen und Tore
  • ASR 12/1-3 - Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände
  • ASR 13/1,2 - Feuerlöscheinrichtungen
  • ASR 17/1,2 - Verkehrswege
  • ASR 18/1-3 - Fahrtreppen und Fahrsteige
  • ASR 20 - Steigeisengänge und Steigleitern
  • ASR 25/1 - Sitzgelegenheiten
  • ASR 29/1-4 - Pausenräume
  • ASR 31 - Liegeräume
  • ASR 34/1-5 - Umkleideräume
  • ASR 35/1-4 - Waschräume
  • ASR 35/5 - Waschgelegenheiten außerhalb von erforderlichen Waschräumen
  • ASR 37/1 - Toilettenräume
  • ASR 38/2 - Sanitätsräume
  • ASR 39/1, 3 - Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
  • ASR 41/3 - Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien
  • ASR 45/1-6 - Tagesunterkünfte auf Baustellen
  • ASR 47/1-3, 5 - Waschräume für Baustellen
  • ASR 48/1,2 - Toiletten und Toilettenräume auf Baustellen

Weitere Informationen

Die Arbeitsstättenrichtlinien hat die Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg als PDF-Download ins Netz gestellt. Klicken Sie Arbeitsstättenrecht.



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