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Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)
Die Arbeitsstättenrichtlinien werden vom Bundesarbeitsminister herausgegeben. Sie enthalten Regeln und Empfehlungen zur sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Gestaltung von Arbeitsstätten. Die Arbeitsstättenrichtlinien bilden gemeinsam mit der Arbeitsstättenverordnung, die untere Ebene des Arbeitsstättenrechts. Von den Richtlinien darf nur abgewichen werden, wenn der Arbeitgeber andere, aber ebenso wirksame Maßnahmen trifft. Ein Beispiel Paragraf 5 der Arbeitsstättenverordnung beschäftigt sich mit der Lüftung am Arbeitsplatz. Im Wortlaut heißt es: § 5 LüftungIn Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der angewandten Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Wird für die nach Satz 1 erforderliche Atemluft durch eine lüftungstechnische Anlage (Lüftungsanlagen, Klimaanlagen) gesorgt, muss diese jederzeit funktionsfähig sein. Eine Störung an lüftungstechnischen Anlagen muss der für den Betrieb der Anlage zuständigen Person durch eine selbsttätig wirkende Warneinrichtung angezeigt werden können. Zu diesem Paragrafen gibt es eine Arbeitsstättenrichtlinie. In Anlehnung an den Paragrafen heißt sie ASR 5. In ihr wird beschrieben, was man unter Lüftung versteht, und welche Anforderungen eine adäquate Lüftung erfüllen muss. Exemplarisch erhalten Sie die Arbeitsstättenrichtlinie 5 hier. Die Arbeitsstättenrichtlinien in der Übersicht
Weitere Informationen Die Arbeitsstättenrichtlinien hat die Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg als PDF-Download ins Netz gestellt. Klicken Sie Arbeitsstättenrecht.
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