Anteilsbindungskonsortium
Versucht i.Ggs. zu den meisten anderen Konsortien nicht in erster Linie den Kapitalbedarf eines Emittenten zu befriedigen, sondern Ein-fluss bzw. Beherrschung einer Unternehmung zu erhalten oder neu zu begründen. Die Gesellschaften, deren Anteile, i. d. R. Aktien, gebunden werden sollen, regen die Bildung solcher Konsortien selbst an, stehen ihr aber teilw. auch ablehnend gegenüber. Ein Anteilsbindungskonsortium wird - meist durch Banken - z.B. begründet, um der Gefahr einer Überfremdung durch Aufkäufe zu entgegnen. Es kann auch gebildet werden von verschiedenen Aktionären, um gemeinsam stärkeren Einfluss geltend machen zu können.
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