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AnleihendeckungsstockfähigkeitAnleihen können von Versicherungsunternehmen für den zu bildenden Deckungsstock (Teil des Prämienaufkommens) erworben werden, sofern sie mündelsichere Wertpapiere darstellen oder vom BAV als deckungsstockfähig anerkannt sind.
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Weitere Begriffe : Multifunktionsgerät | Routinisierung des Charisma | Durchschnittsprofit | ||||||||||||||||||||||||||||
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