Anleihen, Konvertierung (Konversion)
Die Konvertierung einer Anleihe durch Änderung ihrer ursprünglichen Anleihebedingungen wird vor allem zur Anpassung des Zinssatzes an veränderte Marktbedingungen vorgenommen. Manchmal kann eine Konvertierung auch Änderungen der Laufzeit oder Herabsetzung des Nennbetrags der Stücke zum Gegenstand haben. Konvertierungen werden meist so realisiert, dass der noch umlaufende Rest einer Anleihe gekündigt und dafür eine neue Anleihe mit den geänderten Bedingungen emittiert wird. Die bisherigen Anleihegläubiger werden bei der Emission der neuen Anleihe bevorzugt, oft auch eine Umtauschprämie gewährt. Erst wenn bisherige Anleihegläubiger, die das Umtauschangebot angenommen haben, bedient sind, werden die restlichen Stücke an Neuzeichner verkauft. Z.T. wird die Anleihe in gewissem Umfang gegenüber dem noch umlaufenden Betrag der alten Anleihe aufgestockt.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|