Anleihebewertung
Unterscheiden kann man im Wesentlichen 2 Arten der Bewertung: erstens die durch Kursbildung am Rentenmarkt, zweitens durch Festsetzung einer Bewertungsskala zum Zweck der Bonitätsbeurteilung des Emittenten der jeweiligen Anleihe, zum einen also durch ein marktdeterminiertes Verfahren, zum anderen durch ein vorgegebenes Ordnungsschema. Wichtig für die Bewertung ist die Effektivverzinsung der Anleihe, die sich orientiert am Emissionskurs, dem Nominalzins, Rückzahlungsagio, der Laufzeit, dem Zeitpunkt und der Form der Tilgung.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|