allgemeines Kursrisiko bei der Zinsnettoposition
Zur Ermittlung des Teilanrechnungsbetrages für das allgemeine Kursrisiko sind die Zinsnettopositionen nach der Jahresbandmethode entspr. ihrer restlichen Zinsbindungsfrist in Höhe ihrer massgeblichen Beträge getrennt nach Währungen unter Berücksichtigung ihrer Zinsbindungsrichtung und ihrer Nominalverzinsung in zeitlich bestimmte Laufzeitbänder einzustellen und zu gewichten. Abweichend davon darf nach einheitlicher und dauerhafter Wahl des Instituts statt der Jahresband- die Durations-methode verwendet werden. Bei der Jahresbandmethode werden von den Laufzeitbändern verbunden 1. die ersten 4 zur kurzfristigen, 2. die folgenden 3 zur mittelfristigen, 3. die übrigen Laufzeitbänder zur langfristigen Laufzeitzone. Nach Einstellung und Gewichtung der Zinsnettopositionen in die in Frage kommenden Laufzeitbänder sind die gewichteten Zinsnettopositionen beider Zinsbereiche für jedes Laufzeitband getrennt nach ihrer Zinsbindungsrichtung zusammenzufassen. Für jedes Laufzeitband sind die sich betragsmässig entspr. Summen der gewichteten Nettopositionen mit gegenläufigen Zinsbindungsrichtungen (ausgeglichene Bandpositionen) sowie die verbleibenden Unterschiedsbeträge (offene Bandpositionen) zu ermitteln. Die ausgeglichenen Bandpositionen sind zur Gesamtsumme der ausgeglichenen Bandpositionen zusammenzufassen. Für jede Laufzeitzone sind die der Zone zugehörigen offenen Bandpositionen getrennt nach ihrer Zinsbindungsrichtung zusammenzufassen. Für jede Laufzeitzone sind die sich betragsmässig entspr. Summen der zusammengefassten offenen Bandpositionen mit gegenläufigen Zinsbindungsrichtungen (ausgeglichene Zonenpositionen) sowie die verbleibenden Unterschiedsbeträge (offene Zonenpositionen) zu errechnen. Die offenen Zonenpositioneu aller Laufzeitzonen sind unter Berücksichtigung ihrer Zinsbindungsrichtung jeweils einzeln zur Ermittlung der ausgeglichenen Zonen-saldopositionen und der offenen Zonensaldoposition miteinander zu verrechnen und die verbleibende offene Zonensaldoposition zu ermitteln; hierbei ist zunächst die offene Zonenposition der kurzfristigen Zone mit der der mittelfristigen, die verbleibende offene Zonenposition der mittelfristigen Zone mit der offenen der langfristigen und die verbleibende offene Zonenposition der langfristigen Zone mit der verbleibenden der kurzfristigen Zone zu verrechnen. Der Teilanrechnungsbetrag für das allgemeine Kursrisiko ist zu ermitteln im Wesentlichen als Summe aus den mit bestimmten vorgegebenen %-Sätzen gewichteten ausgeglichenen Zonen- bzw. Zonensaldo-positionen.
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