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Aktienindexpositionen im EigenmittelgrundsatzBei der Ermittlung der Aktiennettopositionen dürfen abweichend von anderen Vorschriften im Eigenmittelgrundsatz nach einheitlicher und dauerhafter Wahl des Instituts Nettopositionen aus Aktienindexgeschäften nach Massgabe der jeweils gültigen Indexzusammensetzung in Nettopositionen in den dem Aktienindex zu Grunde liegenden einzelnen Aktien vollständig aufgeschlüsselt werden.
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Weitere Begriffe : Konsum | Eigenkapital-Risikobegrenzungsfunktion | Erbe, soziales | ||||||||||||||||||||||||||||
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