Adressenausfallrisikoabsicherung bei Kreditgeschäften des Eurosystems
Um das Adressenausfallrisiko bei befristeten Eurosystemtransaktionen zu verringern, stellt nach Darstellung der EZB das Besicherungs-modell des Eurosystems auf 3 Risikoarten in den Fällenab, in denen der betr. Geschäftspartner seine Verpflichtungen nicht erfüllt: 1. Kreditrisiko i.Zusammenh. m. gestellten Sicherheiten; 2. Marktrisiko im Hinblick auf Preisverfall durch exogene Faktoren bei als Sicherheit aufgenommenen Finanzaktiva; 3. Liquiditätsrisiko negativer Preisentwicklungen bei Sicherheiten, wenn das Eurosystemseine grössere Position dieser Sicherheit aufzulösen beabsichtigt. Die Verringerung des Adressenausfallrisikos erfolgt lt. EZB, indem Geschäfte nur mit bonitätsmässigerstklassigen Geschäftspartnern erfolgen; allerdings hatsich das Eurosystem, wie die EZB schreibt, im Interesseder Gleichbehandlung aller Institute im Euroraum dadurchgefunden, einem grossen Institutskreis Zugang zuseinen geldpolitischen Geschäften zu geben, wobei die Geschäftspartner bestimmte operationale und aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen müssen. Zum Zweitenverringert das Eurosystem sein Adressenausfallrisikodurch Verpflichtung der Kreditnehmer zur Stellung ausreichender Sicherheiten.
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