Absatzrisikoübernahme
Auch: Verkaufs-, Platzie-rungsrisikoübernahme(-funktion). Im Effektenkonsortial-geschäft Übernahme des Verkaufs- oder Platzierungsrisikos. Funktion von Banken im Emissionskonsortialge-schäft. 3 Hauptarten der Einschaltung von Banken: 1. als Geschäftsbesorger: Die beteiligten Banken, die in fremden Namen auf fremde Rechnung handeln, übernehmen nur Aufgaben als Zeichnungs-, Werbe-, Vermittlungs- und Verwaltungsstellen, setzen aber nicht ihre Kapitalkraft ein. Sie stellen ihr Absatznetz bereit, ohne das Risiko einer Nichtplatzierung der Finanztitel zu übernehmen bzw. ihren Namen und damit letztlich ihr Standing an den Finanzmärkten zur Verfügung zu stellen. Diese Art kommt heute praktisch nicht mehr vor. 2. als Kommissionär: Die Banken handeln in eigenem Namen auf Rechnung des Kapitalnehmers. Die jeweilige Bank stellt ihr Standing an den Finanzmärkten bereit, trägt de jure aber nicht das Platzierungsrisiko. Allerdings kann eine nur partielle Realisation des Platzierungsrisikos zu einer Imageschädigung der betr. Bank führen. Um eine solche zu vermeiden, kann sich ein Zwang zur faktischen Übernahme des Platzierungsrisikos ergeben. 3. Als Selbstkäufer: Der Kapitalneh-mer überträgt das Risiko der Nichtplatzierung der Effekten auf Banken. Dies beinhaltet deren Einsatz des eigenen Standing an Finanzmärkten und den Einsatz von Kapital. Im Falle einer nur teilw. Platzierung der Anteile bei Kapitalanlegern hat der Selbstkäufer die Pflicht, den Restbetrag zu übernehmen. Grunds, ist zu unterscheiden zwischen der Risikoübernahme durch den mandatierten Leadmana-ger, die Führungsgruppe oder das gesamte Konsortium. Die Übernahme durch die Führungsgruppe entspricht dem in England üblichen Underwritingverfahren (UK-Me-thode), während die durch das gesamte Underwritingkon-sortium dem US-Verfahren gleicht (US-Methode). Zum einen kann das Absatzrisiko als Mengenrisiko eintreten, wenn trotz richtigem Pricing nicht das gesamte Finanzierungsvolumen von Kapitalgebern aufgebracht wird. Zum anderen besteht eine Preiskomponente des Absatzrisikos, die auch bei richtiger Ermittlung des Emissionspreises daraus resultiert, dass der Gleichgewichtspreis zum Zeitpunkt des Verkaufs von dem zuvor ermittelten, der Preissetzung zu Grunde gelegten abweicht.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|