Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Ölpreisbindung

Ein deutscher Klassiker, die Bindung des Gaspreises an die Entwicklung des Ölpreises. Die Regelung stammt aus den sechziger Jahren. Erdgas, das früher als Abfallprodukt bei der Ölförderung gewonnen wurde, bekam damals als alternativer Energielieferant eine neue Bedeutung für den Wärmemarkt. Die separate Förderung von Erdgas bedeutete damals Milliardeninvestitionen, um Felder zu erschließen und ein Pipelinesystem aufzubauen. Da man gegenüber dem Heizöl nicht wettbewerbsfähig gewesen wäre , wurde der Preis des Gases an den des Heizöls gekoppelt.

Im Jahr 2003 ist diese Regelung längst nicht mehr marktrelevant. Rund 4 Jahrzehnte nach der Entstehung der Ölpreisbindung haben sich die Investitionen amortisiert und Erdgas hat sich als ein Hauptenergielieferant am deutschen Markt etabliert. Im Jahr 2003 heizen bereits über 46 Prozent der Haushalte mit Gas. 75 Prozent entscheiden sich bei Neuanschlüssen für die Alternative Gas statt Heizöl. Obwohl die Ölpreisbindung so keinen Sinn mehr macht, bleibt es dabei. Wenn der Heizölpreis steigt, steigt auch der Erdgaspreis, wenn der Heizölpreis fällt, dann fällt auch der Gaspreis in einer zeitlichen Verzögerung von circa einem halben Jahr. Obwohl die Rohstoffe mittlerweile getrennt gefördert werden und aus unterschiedlichen Regionen der Erde kommen.

Festgelegt wird die Ölpreisbindung über eine so genannte Gleitklausel in jedem Erdgasvertrag. Die Erdgasverträge haben in der Regel Laufzeiten von 20-30 Jahren haben. Auf dem deutschen Gasmarkt herrscht eine Oligopolstellung. Das heißt, wenige Unternehmen beherrschen den Markt, ein echter Wettbewerb kann nicht zustande kommen. E.ON Ruhrgas und RWE sind die beiden Stärksten am Markt. Verbraucherschützer beklagen seit Jahren, dass die Erdgasunternehmen die Ölpreisbindung zu lukrativen Zusatzgewinnen missbrauchen. Steigen die Heizölpreise werden die Gaspreise deftig angehoben, fallen die Heizölpreise, werden die Erdgaspreise nur geringfügig gesenkt. Der Verbraucher kann sich aufgrund des fehlenden Wettbewerbs gegen übermäßige Preiserhöhungen nicht wehren.

Die Bundesnetzagentur übernahm seit dem Jahr 2005 auch die Regulierung des Energiemarktes. Übermäßige Preiserhöhungen einzelner marktbeherrschender Unternehmen sollen damit in Zukunft verhindert werden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Ölpest
 
Ölpreisswap
 
Weitere Begriffe : Nominalbetrag | Geltungshierarchie | Verstärker, sekundärer
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.