Zweigstellen von Banken aus Drittländern
Zweigstellen, die von Banken in einem EU-Mitgliedsland errichtet werden, deren Herkunftsland ein Nichtmitgliedsland der EU (Drittland) ist. Nach der 1. Bankrechtskoordinierungsrichtlinie wenden die EU-Mitgliedstaaten auf Zweigstellen von Banken mit Sitz ausserhalb der EU für Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeit keine Bestimmungen an, die diese Zweigstellen günstiger stellen würden als die Zweigstellen von Banken mit Sitz in der EU. Die zuständigen Behörden teilen der EU-Kommission und dem Beratenden Ausschuss die Zulassung von Zweigstellen mit, die sie Banken mit Sitz ausserhalb der EU erteilen. Unbeschadet dessen kann die EU allerdings in Abkommen, die mit einem oder mehreren Drittländern geschlossen werden, die Anwendung von Bestimmungen vereinbaren, die unter Beachtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit (Reziprozitätsprinzip) den Zweigstellen einer Bank mit Sitz ausserhalb der EU die gleiche Behandlung im gesamten EU-Gebiet einräumen. Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat, Zweigstellen ausländischer Unternehmen, Geschäftsbetriebserlaubnis
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