Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
ZwangsgemeinschaftIn der Wirtschaftssoziologie: nennt M. Weber allgemein jede Form der Vergesellschaftung, insofern zur Aufrechterhaltung ihrer Ordnung physischer oder psychischer Zwang ausgeübt wird. Nach dem engeren Sprachgebrauch freilich nur anstaltsmässig organisierte Gebilde mit einem speziellen Zwangsapparat, der die Einhaltung einer Ordnung garantiert.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Geldproduktion | Randseiter | Bilanzverlängerung | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |