Zinsgleitklausel, Zinsanpassungsklausel
Instrument der Zinsänderungsrisiko-Reduzierung. Klausel in Kreditverträgen der Banken, die es bei einer Änderung bestimmter Marktzinsen erlaubt, einseitig Zinsanpassungen vorzunehmen, ohne den Vertrag zuvor unter Einhaltung einer Frist kündigen zu müssen. Auch vertragliche Vereinbarung, in der festgelegt wird, dass sich der Zinssatz für eine Schuld bzw. eine Forderung nach der Entwicklung eines bestimmten Referenzzinssatzes richtet; z. B. Primerate, EURIBOR, EU-ROLIBOR usw. Ändert sich der Richtzinssatz, ändert sich auch der vertragliche Zinssatz in gleicher Richtung. Banken vereinbaren in ihren zumind. längerfristigen Kreditverträgen überwiegend Zinsgleitklauseln. Wirtschaftlich kommen Zinsgleitklauseln auch bei Floatingratenotes und -bonds, Rolloverkrediten u.dgl. vor.
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