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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zins(änderungs)risiko

Zinsänderungsrisiken können auftreten, wenn Kreditinstitute im festverzinslichen Bereich Fristentransformation betreiben und anschließend eine Änderung des Marktzinsniveaus eintritt. Weiterhin entstehen Zinsänderungsrisiken, wenn Kreditinstitute variabel verzinsliche Aktiv- und Passivgeschäfte mit unterschiedlicher Zinselastizität abschließen. Zinsänderungsrisiken werden mit Hilfe von Zinsbindungs- und Zinselastizitätsbilanzen erfaßt. Grunds. Gefahr der Abweichung eines Zinsistwerts von einem Erwartungswert auf Grund nicht antizipierter Zinsniveauveränderungen. Diejenigen Zinspositionen, deren Zinssatz wirtschaftlich oder rechtlich betrachtet nicht jederzeit an geänderte Marktzinsen angepasst werden kann, unterliegen dem Zinsänderungsrisiko. Als variables Zinsänderungsrisiko wird die Gefahr der Verringerung der Zinsspanne der Bank auf Grund der unterschiedlichen Zinsanpassungselastizitäten der Bilanzpositionen bei bestimmten Veränderungen der Marktzinsen bez. Hierin kommt die empirische Erkenntnis zum Ausdruck, dass die Bank trotz ihrer - unter rein rechtlichen Aspekten gegebenen - Möglichkeit zu Zinsvariationen im Aktiv- und Passivgeschäft ihre Konditionen nur mit unterschiedlicher Geschwindigkeit an veränderte Marktzinsen anpassen kann. Im Unterschied hierzu beruht das Festzinsrisiko auf vertraglichen - ggf. auch gesetzlichen - Einschränkungen der Anpassungsfähigkeit von Zinsen. Darin, dass zwischen aktivischem und passivischem Zinsänderungsrisiko unterschieden werden muss, kommt zum Ausdruck, dass das Zinsänderungsrisiko nicht auf eine Bilanzseite beschränkt, sondern sowohl mit Aktiv- als auch Passivpositionen verbunden ist. Da aus Laufzeitinkongruenzen von Geldaufnahme und -Verwendung nahezu zwangsläufig Inkongruenzen von Zinsbindungsfristen folgen, resultiert das Zinsänderungsrisiko aus der Fristentransformation der Banken. Konkret besteht diese Gefahr darin, dass zinsreagible Aktiv- und Passivpositionen in der Bankbilanz nicht jederzeit an geänderte Marktzinsen angepasst werden können. Dabei ist das Zinsänderungsrisiko, wie dargestellt, nicht auf einzelne Bilanzpositionen und auf eine Bilanzseite beschränkt, sondern beidseitig gegeben. Nicht antizipierte Veränderungen der Marktzinsen können zwar bei einzelnen Bilanzpositionen - z. B. variabel verzinsliche Kapitalaufnahmen oder -anlagen - zur Erhöhung der Finanzierungskosten bzw. Verringerung der Kapitalanlagerendite führen. Diesem (positionsbezogenen) Zinsänderungsrisiko steht jedoch eine kompensatorisch wirkende Zinsänderungschance gegenüber, sofern Mittelverwendung bzw. -aufnähme gleiche Zinsbindungsfrist - also ebenfalls variabel verzinslich - und Zinsanpassungselastizität aufweisen. Entspr. wird das Zinsänderungsrisiko i. d. R. als negative Abweichung der Zinsspanne, d. h. der Differenz zwischen sämtlichen Zinserträgen und Zinsaufwendungen z. B. eines Jahres, von dem bislang realisierten oder erwarteten Wert verstanden.



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