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Zinsabgeltungssteuer, ZinsabschlagsteuerForm der Erhebung von Ertragsteuern auf Kapitalerträge in Form von Zinsen an der Quelle (auszahlende Banken), bei der die Steuerschuld des Zinsempfängers durch einen pauschalen Abschlag abgegolten ist, er die Zinsen also nicht individuell nachträglich in seiner Steuererklärung seinem persönlichen Einkommensteuersatz unterwerfen muss. Weitergehend: allgemeine Abschlagsteuer.
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Weitere Begriffe : Regenerationsfähigkeit | scheckrechtliche Anspruchsverjährung | Wechsellombardkredit | ||||||||||||||||||||||||||||
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