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ZessionsprüfungHandlungen einer Bank als Zessionar zur Überprüfung des Bestands und der rechtlichen Existenz von Forderungen, die ihr zur Kreditbesicherung (Zessionskredit) zediert (abgetreten) worden sind. Die Bank nimmt dabei - dies behält sie sich im Kredit- bzw. Kredit-besicherungsvertrag vor - Einblick in Rechnungs-, Buch-haltungs- und Vertragsunterlagen des Zendenten.
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Weitere Begriffe : Finanzierungsfunktion des Eigenkapitals | Kulturmerkmal | Phänotyp | ||||||||||||||||||||||||||||
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