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Zeitzinsen
Die Gewerkschaften schlugen einst vor, Überstunden, die später durch Freizeit ausgeglichen werden, wie geliehenes Geld zu verzinsen. Das bedeutet: Je länger der Freizeitausgleich aus betrieblichen Gründen hinausgeschoben wird, umso mehr zusätzliche freie Zeit sollte dem Arbeitnehmer später gewährt werden. Erstmals wurden Zeitzinsen 1996 in einem Tarifvertrag für die chemische Industrie vereinbart. Das Argument für Zeitzinsen war, Überstunden, die nicht in Form von Lohn ausgezahlt sondern auf Arbeitszeitkonten gutgeschrieben werden, sind wie bares Geld zu behandeln, das die Arbeitnehmer dem Unternehmen kreditieren. Daher müsste ein gestundeter Freizeitausgleich ähnlich wie ein Sparguthaben bei der Bank verzinst werden. Auch Überstundenzuschläge könnten in Zeit umgerechnet und entsprechend verzinst werden, wenn sie erst nach einem gewissen Zeitraum aus betrieblichen Gründen als Freizeit genommen werden können. Eine solche Regelung sah der Tarifvertrag für die Arbeitnehmer der chemischen Industrie im März 1996 vor. Danach mussten Überstunden innerhalb eines Monats durch Freizeit ausgeglichen werden. War dies nicht möglich oder durch Verschulden des Arbeitgebers versäumt worden, wurde automatisch ein Zuschlag von 25 Prozent der geleisteten Überstunden fällig. Er musste ebenfalls in Form von Freizeit abgegolten werden. |
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Weitere Begriffe : Erbschein | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Insolvenzantrag für Banken (Institute) | Monofunktionsterminal | ||||||||||||||||||||||||||||
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