Wirtschaftsdemokratie
In der Wirtschaftssoziologie:
[1] Bezeichnung für die Durchsetzung demokratischer Entscheidungsstrukturen und sozialistischer Wirtschaftsformen innerhalb der kapitalistischen Produktionsverhältnisse (u.a. mittels Ausbau der schon in Staatshand befindlichen Wirtschaftsbereiche, Übernahme bestimmter Betriebe und Branchen, die direkt von öffentlichem Interesse sind, in Staatshand, Etablierung überbetrieblicher Wirtschaftsplanung, weitgehende Mitbestimmung). Der Begriff entstammt der Theoriediskussion in Sozialdemokratie und Gewerkschaften in den 1920er Jahren (R. Hilferding, F. Naphtali u.a.).
[2] Heute in der gesellschaftspolitischen Debatte meist gleichbedeutend mit Mitbestimmung.
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