Winkelbank, Winkelbankier
Bez. f. fragwürdige Geschäfte betreibende, als unseriös angesehene Unternehmung, die bestimmte Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte betreibt, z.B. Effektengeschäfte mit zweifelhaften Papieren, fragwürdige Anlagevorschläge für Kunden gibt, unseriöse Kreditgeschäfte macht u. dgl. Derartige Unternehmen dürfen die Bez. »Bank« o.a. nicht führen. Zudem kann durch die BaFin die Fortführung ihrer Geschäfte untersagt werden.
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