Wechselkursmechanismus II, Funktionsmechanismen
Die Funktionsweise des WKM II wurde in einem Abkommen zwischen EZB und NZB der nicht dem Eurowährungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten festgelegt. U. a. gelten folgende Funktionsmechanismen: 1. Bezugswährung für die Bekanntgabe der bilateralen Leitkurse sämtlicher Währungen der am WKM II teilnehmenden, nicht dem Eurowährungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten ist der . D.h. dass die Kurse für alle Währungen mit 6 signifikanten Stellen, bezogen auf 1 angegeben werden. 2. Die gleiche Vereinbarung gilt für die Bekanntgabe der oberen und unteren Interventionspunkte zwischen und den Währungen der am WKM II teilnehmenden, nicht dem Eurowährungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten. 3. Festlegung der Interventionspunkte erfolgt durch Addition bzw. Subtraktion der vereinbarten prozentualen Bandbreiten zu bzw. von den bilateralen Leitkursen. Die solcherart errechneten Kurse werden auf 6 signifikante Stellen gerundet. 4. Um das mit den Interventionen in unbegrenzter Höhe an den Interventionspunkten vorhandene Abwicklungsrisiko zu verringern, wird sowohl von der EZB als auch von den an den Interventionen beteiligten, dem Eurowährungsgebiet angehörenden NZB das Verfahren »Zahlung gegen Zahlung« angewendet, das auch von den am WKM II teilnehmenden, nicht dem Eurowährungsgebiet angehörenden NZB angewendet werden kann. 6.1. d. R. führen sowohl EZB als auch NZB des Euroraums WKM-II-Interventionen ausschl. zwischen 9 und 17 Uhr MEZ durch. Ausserdem intervenieren sie normalerw. nicht an sog. TARGET-Feiertagen (Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, -montag, 1. Mai, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag). Für die NZB des Eurowährungsgebiets können zudem weitere nationale Feiertage gelten.
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