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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wechseleinlösung durch Banken

Eine Bank braucht nach den AGB bei ihr zahlbar gestellte Wechsel nur einzulösen, wenn ein schriftlicher Auftrag mit allen erforderlichen Angaben rechtzeitig eingegangen und hinreichende Deckung vorhanden ist.



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