Währungszahlungsgutschrift
Geldbeträge in ausländischer Währung darf eine Bank It. AGB mangels ausdrückl. gegenteiliger Weisung des Bankkunden in gutschreiben, sofern sie nicht für den Kunden ein Konto in der betr. Währung (Währungskonto) führt. Die Abrechnung erfolgt zum Devisengeldkurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung der die Buchung auf dem Konto vornehmenden Stelle der Bank steht und an dem er von der Bank verwertet werden kann.
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