Geldbeträge in ausländischer Währung
Geldbeträge in ausländischer Währung (vor allem Devisen) darf eine Bank lt. AGB mangels ausdr. gegenteiliger Weisung des Bankkunden in Euro gutschreiben, sofern sie nicht für den Kunden ein Konto in der betr. Währung - Währungskonto - führt. Die Abrechnung erfolgt zum Geldkurs des Tages, an dem der Geldbetrag in ausländischer Währung zur Verfügung der die Buchung auf dem Konto vornehmenden Stelle der Bank steht und an dem er von der Bank verwertet werden kann.
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