Währungsoption als Sicherungsinstrument im Aussenhandel
Ein Exporteur, der in Fremdwährung fakturiert hat, kann sich durch Erwerb einer Währungsin Form der Verkaufs- (Put-)option den vereinbarten Wechselkurs (Basispreis) sichern. Liegt der aktuelle Wechselkurs bei Eingang des Exporterlöses unter dem Basispreis, übt er die Devisenoption aus, während er im umgekehrten Fall die Option verfallen lässt. Ebenso wie ein Ex-hat auch ein Importeur die Möglichkeit, über den Kauf einer Kauf- (Call-)option den Wechselkurs für den in Fremdwährung vereinbarten Kaufpreis in Höhe des Basispreises zu sichern. Weiterhin eignet sich der Kauf von Devisenoptionen zu Hedgingzwecken für Unternehmen, die Angebote in Fremdwährung abgeben und nicht wissen, ob sie den Zuschlag erhalten. Durch Kauf einer Verkaufsoption können sie bereits bei Angebotsabgabe ihren Wechselkurs für den Fall des Zuschlags fixieren, während sie, falls sie den Auftrag nicht erhalten, die Option verfallen lassen können.
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