Volksbank
Kreditgenossenschaft, Bezeichnungsschutz für Kreditinstitute.
Bez. f. Genossenschaftsbanken (Kreditgenossenschaften) der Primärstufe des genossenschaftlichen Bankenbereichs, die vor allem im Geschäft mit der gewerblichen Kundschaft, Freiberuflern usw., also nicht der landwirtschaftlichen, vor allem in den Städten und grösseren Orten tätig sind. Haben sich aus der SchultzeDelitzsch-Richtung des deutschen Genossenschaftswesens entwickelt.
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