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VerwahrungsvertragVertrag, durch den sich ein Verwahrer - vor allem eine Bank - verpflichtet, die ihm von einem Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren und sie jederzeit auf Verlangen des Letzteren zurückzugeben. Bei Wertpapierverwahrung gilt neben BGB das DepG.
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Weitere Begriffe : Kreditzins(satz) | Europäisches Währungsinstitut (EWI) | Red Clause | ||||||||||||||||||||||||||||
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