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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Verteilungstheorie

erklärt die Aufteilung des Gesamteinkommens auf Einkommensarten, Einkommensbezieher bzw. Einkommensbeziehergruppen, Regionen oder Sektoren. Die Verteilung nach Einkommensarten ist Gegenstand der Theorie der funktionalen Einkommensverteilung. Das Volkseinkommen wird auf die Einkommen der Produktionsfaktoren, nämlich Lohn-, Zins-, Grundrenten- und Gewinneinkommen, aufgeteilt und somit die unmittelbar aus dem Produktionsprozess fließende Primärverteilung betrachtet. Mit der Primär- oder Sekundärverteilung auf Einkommensbezieher bzw. Einkommensbeziehergruppen befaßt sich die Theorie der personellen Einkommensverteilung. Die Einkommensbezieher werden nach sozioökonomischen Gruppen oder nach Einkommensgrößenklassen zusammengefaßt. Kennzeichen der personellen Verteilung ist, dass jeder Einkommensbezieher mit der Gesamtheit seines Einkommens, gleichgültig aus welchen Quellen es stammt, nur einmal erfaßt wird. Die personelle Einkommensverteilung ist somit immer eine Querverteilung. Auch die regionale und sektorale Einkommensverteilung ist dann zur personellen Einkommensverteilung zu zählen, wenn jeder Einkommensbezieher nur einmal, nämlich an seinem Hauptwohnsitz bzw. an seiner sektoralen Haupteinkommensquelle erfaßt wird. Weist man dagegen als Einkommen einer Region oder eines Sektors das gesamte in dieser Region oder diesem Sektor erzielte Einkommen aus, sind die regionale und die sektorale Einkommensverteilung weder der personellen noch der funktionalen Einkommensverteilung zuzuordnen, sondern Kategorien eigener Art. U.G. Literatur: Ramser, H.J. (1987). Blümle, G. (1975). Grober, U. (1974)



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