Verschiebebahnhof
In der Gesundheitswirtschaft:
Mit dem Begriff des Verschiebebahnhofs wird eine Politik gekennzeichnet, bei der der Gesetzgeber Defizite eines Zweiges der Sozialversicherung zu Lasten eines anderen Sozialversicherungs-Zweiges ausgleicht.
Häufig war die gesetzliche Krankenversicherung Leidtragender einer solchen Politik, so etwa, als im Jahr 1997 zugunsten der Arbeitslosenversicherung die Bemessungsgrenze für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld und –hilfe gesenkt wurde, was im Ergebnis zu geringeren Einnahmen der GKV führt. Auch der Krankenversicherungsbeitrag der Rentner wurde nach und nach von zunächst 17 Prozent im Jahr 1985 abgesenkt. In die Kategorie „Verschiebebahnhof“ ist auch die Einführung eines Sozialversicherungsbeitrages auf das von den GKV-Kassen zu zahlende Krankengeld einzuordnen. Die heutigen Finanzierungsprobleme der GKV sind zu einem Teil auch auf die Politik des Verschiebebahnhofs zurückzuführen.
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