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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Verrechnungsverkehr

1. Auch: Clearing. Ausgleich von Gutschriften und Belastungen im Verkehr zwischen Banken. Erfolgt über bestimmte vereinbarte Verrechnungswege, über Korrespondenzbankensysteme, über gegenseitige Konten, über die Abrechnungsstellen der Bundesbank bzw. bei deren Niederlassungen oder über eingeschaltete zentrale Institute, z. B. bei Sparkassen die Girozentralen, bei Kreditgenossenschaften die genossenschaftlichen Zentralbanken. 2. Zwischen den Geschäftsstellen einer Bank — Zweigstellen aller Art, Filialen, Niederlassungen usw. — oder auch zwischen Abteilungen einer Bank erforderliche Verrechnungen von innerbetrieblichen Leistungen. Es kann sich dabei sowohl um innerbetriebliche Zinsverrechnung als Hauptfall als auch um innerbetriebliche Aufwands- und Ertragsverrechnung handeln. Problematisch ist die Bewertung der innerbetrieblichen Leistungen und vor allem bei der innerbetrieblichen Zinsverrechnung die Festlegung eines »gerechten« Verrechnungszinssatzes, der u. U. auch noch andere Funktionen erfüllt (Steuerungszwecke, Wirtschaftlichkeitsvergleiche usw.). 3. Durch Verrechnung erfolgender Ausgleich von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Staaten. I. d. R. liegen dem bilaterale oder auch multilaterale Verrechnungsabkommen (-vereinbarungen) zu Grunde. Besteht Devisenbewirtschaftung, sind besondere Verrechnungsvorkehrungen zu treffen, um Umgehungen zu verhüten.



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Weitere Begriffe : Jahreszins | interne Revision, Reaktion auf festgestellte Mängel | Leasing, (Forderungs-) Forfaitierung
 
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