3 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften sowie die darüber zu erstellenden Berichte Abk.: PrüfbVerordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse und Zwischenabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute und über die Prüfung nach § 12 Abs. i Satz Kurzbez.: Prüfungsberichtsverordnung.