Verhaltenskodex für Ratingagenturen
Entwickelt und veröffentlicht (2004) von der IOSCO. Trotz der international nicht verpflichtenden Umsetzung der Vorgaben geht man davon aus, dass die Ratinagenturen den Kodex vollständig in ihre eigenen Standards integrieren werden.
Enthält Vorschriften, die Interessenkonflikte verhindern, die Durchschaubarkeit des Ratingprozesses erhöhen sowie Unbescholtenheit und Unabhängigkeit der Ratingagenturen sichern sollen. Der Kodex schreibt vor, dass die Agenturen ihren Kapital suchenden Kunden offen legen müssen, wie sie zu ihrer Bonitätseinschätzung gelangt sind. Weiter sollen sie den Emittenten jede wesentliche Änderung ihrer Methoden, Praktiken und Verfahren mitteilen, bevor sie wirksam wird. Beides stärkt die Stellung der Emittenten und schränkt die oft kritisierte zu grosse Macht der Agenturen ein. Für alle Regeln gilt zudem, dass die Agenturen darzulegen haben, wie sie diese konkret umsetzen wollen.Den Agenturen wird auferlegt, vor Veröffentlichung ihrer Bonitätsurteile Gegenargumente der Emittenten zu würdigen. Ausserdem enthält der Kodex Vorschriften, die die Unabhängigkeit der Ratingagenturen sichern, Interessenkonflikte verhindern und die Qualität des Ratingprozesses erhalten sollen. Insg. sehen die Code of Conduct Fundamentals 52 Einzelmassnahmen zur Umsetzung vor. Eine Modifikation des Regelwerks ist nicht ausgeschlossen, wenn dies angebracht erscheint.
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