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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Unternehmenspublizität

Alle Maßnahmen, die der Unterrichtung der Anteilseigner, der Öffentlichkeit und evtl. den Aufsichtsbehörden und Prüfern über Lage und Entwicklung einer Unternehmung dienen. Das Handelsgesetzbuch (HGB) schreibt für die AG ein Mindestmaß an Publizität vor. Für die börsennotierte AG gelten darüber hinaus zusätzliche Publizitätsvorschriften. Zudem scheibt das Publizitätsgesetz (PublG) für alle Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung Veröffentlichungspflichten vor. Unabhängig von gesetzlichen Publizitätsvorschriften veröffentlichen große Publikumsgesellschaften weitere Angaben (Quartalsberichte, Aktionärsbriefe).



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