Unpfändbarkeit
Bestimmte Gegenstände eines Schuldners sind dem Zugriff von Gläubigern z. B. Banken, die ein Pfandrecht als Kreditsicherheit hereingenommen haben entzogen. Dies ist bei beweglichen Sachen vor allem die Gesamtheit derjenigen, die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt des Schuldners dienen, soweit dies für seine gewöhnliche Lebens- und Haushaltsführung angemessen ist; bei Forderungen ist die Lohnpfändung sowie die von Versorgungsbezügen begrenzt.
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