Überweisungsverkehrssicherungsmassnahmen
Zur Verhinderung bzw. Minimierung von Fälschungen und Betrugsvorgängen sind auch im Überweisungsverkehr Sicherheitsmassnahmen entwickelt worden, die sich zunächst bank(gruppen)weise unterschiedlich darstellen, zumal auch der Sicherungsaufwand vor allem bei Banken mit massenhaftem Überweisungsverkehr dabei optimiert werden muss. Unter den Banken ist daher eine Vereinbarung über Sicherungsmassnahmen im zwischenbetrieblichen Überweisungsverkehr geschaffen worden. Besteht der Verdacht von Unkorrektheiten oder Unregelmässigkeiten, muss die erstbeauftragte Bank informiert und ihre Stellungnahme vor Gutschrift des Betrages abgewartet werden. Geschieht dies bei der Empfängerbank nicht, haftet sie den an der Überweisung beteiligten Banken. Auch sonst ist beim Anschein von Unregelmässigkeiten zumind. bei höherbetraglichen Überweisungen mit dem Auftraggeber Rücksprache zu nehmen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|