Überweisungsgutschrift
Inlandsüberweisungen müssen dem Konto des Begünstigten innerhalb von 3 Bankgeschäftstagen, Grenzen überschreitende Überweisungen innerhalb EU und EWR innerhalb von 5 Bankgeschäfts-tagen dem Konto des Begünstigten gutgeschrieben werden. Wird eine Überweisung verspätet ausgeführt, muss die Bank den Betrag für die Dauer der Verspätung verzinsen. Wird eine Überweisung gar nicht ausgeführt, kann der Auftraggeber von seiner Bank Erstattung des Überweisungsbetrags nebst Kosten verlangen, wobei es auf ein Verschulden der Bank nicht ankommt. Die Bank kann ihrerseits die andere Bank, die sie mit der Überweisung beauftragt hat, in Haftung nehmen.
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