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Übernahmekurs, ÜbernahmepreisZwischen Emittent und Konsortialbanken bzw. federführender Bank bei einer Fremdemission vertraglich festgelegter Ausgabebetrag, zu dem die Konsortialbanken die von ihnen weiter zu verkaufenden Wertpapiere vom Emittenten übernehmen (kaufen). Der Verkaufspreis an das Publikum ist i. d. R. höher, der Differenzbetrag ein Teil der Vergütung für die Emissionsleistung der Banken.
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Weitere Begriffe : Pfandbrieftreuhänder | Seinsverbundenheit des Denkens | Staatsbürger | ||||||||||||||||||||||||||||
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