Tilgung von Hypothekenpfandbriefen
Der Beginn der Tilgung darf für einen 10 Jahre nicht übersteigenden Zeitraum hinausgeschoben werden. Die BaFin kann für Einzelfälle oder für Gruppen gleich gelagerter Fälle zulassen, dass der Beginn der Tilgung für einen grösseren Zeitraum hinausgeschoben wird, wenn dies wegen sonstiger, mit der Darlehensgewährung i.Zusammenh. stehender Verbindlichkeiten des Schuldners unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des beliehenen Grundstücks gerechtfertigt erscheint.
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