Tenderverfahrensarten
Beim Mengentender geben die (insb. institutionellen) Kapitalanleger bei feststehenden Konditionen ihre Zeichnungsbeträge auf. Der Emittent legt dann über die Zuteilungshöhe das Emissionsvolumen fest. Beim Zinstender werden vom Emittenten nur Nominalzins und Mindestkurs vorgegeben, sodass Zeichner je nach ihrer Markteinschätzung zu höheren Kursen Gebote abgeben können. Der Emittent realisiert seine Betragsvorstellungen über die Festlegung des Emissions- bzw. Zuteilungskurses; alle Gebote, die diesen Kurs übersteigen, werden dann berücksichtigt.
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