Swapeindeckungsrisiko
Dient ein von einer Bank selbst abgeschlossener Finanzswap Hedgingzwecken, so eröffnet sich bei einer Insolvenz des Swappartners (wieder) die durch das Swapgeschäft geschlossene Zins- und/oder Fremdwährungsposition. Bei zwischenzeitlich ungünstiger Entwicklung der Marktdaten (Zinssätze, Wechsel-, Aktienkurse) würde sich, wenn die offene Position wieder geschlossen werden soll, ein Eindeckungsrisiko der Bank realisieren und einen Verlust nach sich ziehen, da das erforderliche Ersatzgeschäft nur zu erhöhten Wiederbeschaffungskosten (Replacementcosts) abgeschlossen werden kann.
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