Strukturanpassungsfazilität
Abk.: SAF. Structural Adjustment Facility. Finanzierungsfazilität des IWF, geschaffen, um IWF-Mitgliedsländern mit geringerem Prokopf-Einkommen und anhaltenden Zahlungsbilanzproblemen zusätzl. Hilfe gewähren zu können. SAF-Mittel dienen zur Finanzierung mittelfristiger gesamtwirtschaftlicher Anpassungsprogramme. Inanspruchnahme ist an strenge wirtschaftspolitische Auflagen gebunden (Kondi-tionalität). In einem Rahmenpapier (PFP) werden mit Unterstützung des IWF und der Weltbank Massnahmen für eine 3-Jahresperiode festgelegt, deren Einhaltung an vierteljährlich erfassten Indikatoren gemessen wird. Mittel können bis zu 70% der Quote in Anspruch genommen werden, jeweils 20 % im ersten und dritten Jahr sowie 30 % im zweiten. Die Rückzahlung der zu weichen Konditionen vergebenen Mittel erfolgt nach 5,5-10 Jahren. 1987 richtete der IWF die Erweiterte Strukturanpassungsfazilität (Enhanced Structural Adjustment Facility) ein.
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