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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Strippedcap

Gegenstand des Caphandels. Form einer selbstständig handelbaren, vom eigentlichen Schuldtitel abtrennbaren Zinsobergrenze (Cap) bei zinsvariablen Schuldverhältnissen. Der Cap ist dazu von einer zinsbegrenzten, variabel verzinslichen Anleihe (typischerw. Floatingrate-Note) abgetrennt worden. Der Schuldner kann durch den Verkauf des Cap seine Finanzierungskosten senken. Die Emissionsbank verkauft den Cap ihrerseits an einen interessierten Kunden gegen eine Prämie, die normalerw. über der von ihr gezahlten liegt, da die Geldanleger bereit sind, höhere Prämien für die Möglichkeit längerfristiger Absicherung oder auch der Zinsspekulation zu zahlen. Wenn der Anleiheschuldner dagegen seine Zinsverpflichtungen gegen Zinssteigerungen immunisieren will, behält er den Cap zur eigenen Absicherung. Sein Risiko ist dagegen im Fall des Verkaufs des Cap mit dem der zinsvariablen Schuld identisch, denn er muss dem Capkäufer die Differenz zwischen dem an einen variablen Referenzzinssatz gebundenen Anleihezins und der Zinsobergrenze zahlen, wenn der Referenzzinssatz die Zinsobergrenze übersteigt. Strippedcaps sind im Interesse ihrer Handelbarkeit standardisiert (anders: Retailedcap). Dies fördert einerseits Transparenz und Handelbarkeit, mindert aber andererseits die Flexiblität der Anpassung an individuelle Schuldverhältnisse Dritter.



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