Standby-Arrangement, -Fazilität
1. Abk.: SBA. Bereitschaftskreditabkommen des IWF zur Überbrückung eines kurzfristigen Zahlungsbilanzbedarfs. Ziehungsgrenzen in % der Quote des Mitgliedslandes: 100% jährlich, 300% kumulativ. Rückzahlungszeitraum 3,25-5 Jahre.
2. Vereinbarung einer Standbyfazilität (-linie) bzw. eines Standbykredits einer Bank oder mehrerer Banken für ein Unternehmen. Fazilität, vor allem zugesagte Kreditlinie,die es einem Unternehmen oder einer anderen Bank ermöglicht, bei der zusagenden Bank im Falle von Liquiditätsbedarf ohne neue Verhandlungen entspr. Mittel in Anspruch zu nehmen.
3. Stützungslinie bei internationalen Noteemissionenu.dgl. (Backuplinie, -fazilität).
4. Währungsbeistandskredit.
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