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Stand, vierterIn der Wirtschaftssoziologie: [1] in ständisch gegliederten Gesellschaften im allgemeinen der Bauernstand. [2] Seit der französischen Revolution, in der sich der dritte Stand, die Bürgerschaft, durchsetzte, werden dem v.n Stand, vierter alle Berufsgruppierungen zugeordnet, die nicht den drei alten Ständen (Klerus, Adel, höheres Bürgertum) angehören: Arbeiter, Kleinbürger, Bauern, niedere Angestellte etc. [3] Proletariat
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Weitere Begriffe : Absicherung | PublG | Toleranz, repressive | ||||||||||||||||||||||||||||
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