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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Staat, technischer

In der Wirtschaftssoziologie: die Annahme von der mit fortschreitender Verwissenschaftlichung aller gesellschaftlichen Bereiche notwendig einhergehenden Verminderung der Wichtigkeit politisch-inhaltlicher Entscheidungen, die an alternativen Wert- und Zielvorstellungen sich orientieren, zu Gunsten der den „Sachzwängen“ des gesellschaftlichen Lebens folgenden und sie optimal gestaltenden technisch-wissenschaftlichen Problemlösungen (H. Freyer, H. Schelsky). Staat, totaler, die erstmals im italienischen und deutschen Faschismus propagierte und praktizierte Herrschaftstechnik des Totalitarismus. Der t.e Staat, technischer ist ein zentralisierter Einparteienstaat; die Partei übt das Monopol über alle gesellschaftlichen Organisationen aus. Nach F. Neumann war das NS-Regime jedoch kein t. S., sondern vier Gruppen (Partei, Armee, Bürokratie, Industrie) übten weitgehend autonome Macht aus.



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