Staat, technischer
In der Wirtschaftssoziologie:
die Annahme von der mit fortschreitender Verwissenschaftlichung aller gesellschaftlichen Bereiche notwendig einhergehenden Verminderung der Wichtigkeit politisch-inhaltlicher Entscheidungen, die an alternativen Wert- und Zielvorstellungen sich orientieren, zu Gunsten der den „Sachzwängen“ des gesellschaftlichen Lebens folgenden und sie optimal gestaltenden technisch-wissenschaftlichen Problemlösungen (H. Freyer, H. Schelsky). Staat, totaler, die erstmals im italienischen und deutschen Faschismus propagierte und praktizierte Herrschaftstechnik des Totalitarismus. Der t.e Staat, technischer ist ein zentralisierter Einparteienstaat; die Partei übt das Monopol über alle gesellschaftlichen Organisationen aus. Nach F. Neumann war das NS-Regime jedoch kein t. S., sondern vier Gruppen (Partei, Armee, Bürokratie, Industrie) übten weitgehend autonome Macht aus.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|