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Soziales Entschädigungsrecht
Zu den sozialen Entschädigungsrechten gehören unter andrem Entschädigungen für Kriegsopfer, für Zivildienstleistende, die während ihrer Arbeit einen schweren Unfalls erlitten oder Menschen, die zu Unrecht der Strafverfolgung ausgesetzt wurden. Die Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts sind im Bundesversorgungsgesetz (BVG) geregelt. Sie sind nicht beitragsfinanziert, sondern werden allein durch Steuermittel finanziert. Begründung: Den Betroffenen (und Angehörigen) wird eine Entschädigung dafür gezahlt, dass sie gegenüber dem Gemeinwesen ein Opfer erbracht haben. Die Entschädigungen an sich sind in einer Reihe von Gesetzen genauer abgefasst. Leistung Gesetz Soldaten: Entschädigung für Soldaten, die während des Dienstes eine Beschädigung erlitten haben. Soldatenversorgungsgesetz (SVG) Kriegsopfer: Entschädigung für Soldaten oder Opfer militärischer Handlungen, die einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Bundesversorgungsgesetz (BVG) Zivildienstleistende: Entschädigung für Beschädigungen aufgrund ihrer Beschäftigung. Zivildienstgesetz (ZDG) Strafverfolgte: Insbesondere politisch Verfolgte und Opfer unrechtmäßigen Verwaltungshandelns in der Zeit zwischen 8.5.45 und 2.10.90 können eine Entschädigung erhalten (Zielgruppe: DDR-Bürger). Strafrechtliches Rehabilitationsgesetz (StrRehaG) Verwaltungsrechtliches Rehabilitationsgesetz (VwRehaG) Opfer von Gewalttaten: Entschädigung für Opfer von Gewalttaten, die durch einen vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriff einer Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten. Opferentschädigungsgesetz (OEG) Opfer von Impfschäden: Entschädigung für Menschen, die aufgrund einer vorgeschriebenen oder von einer Behörde empfohlenen Schutzimpfung eine Beschädigung erlitten Infektionsschutzgesetz (IfSG)
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