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SitzlandkontrolleEines der Grundprinzipien der Niederlassungsfreiheit im europäischen Finanzdienstleistungsmarkt. Bedeutet die Möglichkeit der Tätigung von Bankgeschäften in jedem Land der EU unter der Kontrolle der dortigen Aufsichtsbehörde. Hat eine Angleichung der Aufsichtsregeln zur Folge und verlangt eine engere Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden. Ggs.: Herkunftslandkontrolle.
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Weitere Begriffe : Reproduktion, erweiterte | Swaption | Absatzrisikoübernahme | ||||||||||||||||||||||||||||
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