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SitteIn der Wirtschaftssoziologie: [1] bezeichnet im allgemeinen soziale Verhaltensregeln, deren Einhaltung durch Sanktionen kontrolliert wird, die gleichsam von „jedermann“ verhängt werden können. [2] M. Weber bezeichnet mit Sitte soziale Verhaltensregelmässigkeiten, die auf der Orientierung am Verhalten anderer beruhen und durch lange Eingelebtheit besonders gestützt werden. |
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Weitere Begriffe : Zinsrückstände | Wechselmoratorium | Wiener Konvention | ||||||||||||||||||||||||||||
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