Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Schreibstoffe

Der Bank zugehende Schriftstücke - insb. Wechsel und Schecks - sollen gem. den AGB mit urkundenechten Schreibstoffen hergestellt und unterzeichnet sein. Die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob urkundenechte Schreibstoffe verwendet worden sind. Für Schäden, die durch Verwendung nicht urkundenechter Schreibstoffe verursacht worden sind, haftet der Einreicher des Schriftstücks; bei einer etwaigen Mitverursachung haftet die Bank nur für grobes Verschulden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Schrankfach
 
Schriftform
 
Weitere Begriffe : Finanzholdinggesellschaft | Fattail | Billing
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.