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Schiffsdarlehen, -kredit, -hypothek(arkredit)Darlehen gegen Beleihung von Schiffen und Schiffsbauwerken unter Beachtung bestimmter Vorschriften zu Beleihung, Beleihungswerten, -grenzen und Darlehenslaufzeiten. Die Beleihung darf nur durch Gewährung von Abzahlungsdarlehen erfolgen; die Abzahlung des Darlehens ist i.d. R. gleichmässig auf die einzelnen Abzahlungsjahre zu verteilen.
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Weitere Begriffe : Wert, relativer | Compliance-Organisation | Marktdurchdringungsstrategie (Ansoff) | ||||||||||||||||||||||||||||
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