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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Scheckrückgabegebühren

Nach BGH 2002 dürfen Banken ihren Kunden Kosten in Rechnung stellen, die bei der Rückgabe eines eingereichten Schecks entstehen. Die beinhalte nur, was nach dem Gesetz ohnehin gelte, wenn ein Kunde die Bank mit einem Scheckeinzug beauftrage: Wird ein Scheck nicht eingelöst und deshalb zurückgegeben, verlangt die Bank des Schuldners von der Bank des Einreichers ein Entgelt. Dieses kann sich die Bank anschl. von ihrem Kunden erstatten lassen. Dies gilt nach dem BGH nicht auch für Rücklastschriften.



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Weitere Begriffe : Netzentgelte | Management Group | kalkulatorischer Ausgleich
 
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